Amberg
Jugendliche sitzem auf der Freitreppe am Mariahilfberg und feiern den Jugendtag am Berg

Du + ich = Kirche 1/3

200 Ministranten bilden das Wort Minis und werden von einer Drohne aus fotografiert

Kirche erleben 2/3

Kinder in BubbleSoccer Bällen rollen über die Wiese

Miteinander Spaß haben 3/3

  1. Jugendstelle Amberg
  2. Service
  3. Erweitertes Führungszeugnis

Einsicht erweitertes Führungszeugnis

  • Bist du Kinder- und Jugendgruppenleiter?
  • Leitest du Kinder- oder Jugendchöre bzw. Bands?
  • Engagierst du dich als Leiter, Betreuer oder Teamer bei Freizeitmaßnahmen (Zeltlager, Wochenenden usw.)?

Dann benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis, das du seit dem 01. Mai 2014 auch bei uns zur Sichtung vorlegen kannst.

Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII). Pfarreien bzw. Verbände müssen eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, künftig von allen, die in der Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Dein erweitertes Führungszeugnis legst du direkt bei uns vor, um deine personenbezogenen Daten zu schützen. Du gibst lediglich eine von uns ausgestellte Unbedenklichkeitserklärung bei deiner Pfarrei ab.

Was ist zu beachten?

  • Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Vorlage bei uns nicht älter als 3 Monate sein.
  • Du kannst es bei deiner zuständigen Gemeinde (Einwohnermeldeamt) kostenlos beantragen.
  • Den Ablauf für die Beantragung kannst du dir als pdf herunterladen.